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Service

Unser Angebot richtet sich vor allem an hilfe – und pflegebedürftige Senioren, aber auch an Menschen, die wegen einer Krankheit – vorübergehend – Hilfe benötigen als auch an Familien die Hilfe benötigen oder pflegende Angehörige die entlastet werden müssen.

BETREUUNGSDIENST

  • Unterstützung bei individuellen Anliegen & Bedürfnissen
  • Pflegeberatungen
  • der Erstellung von Einkaufslisten 
  • der Wahrnehmung von Hobbies
  • dem Empfang von Gästen
  • Spaziergängen
  • und weiteren individuellen Anliegen

BEGLEITUNG AUßER HAUS

  • zu Einkäufen
  • in die Kirche oder zum Friedhof
  • zu Arztterminen und Apotheken
  • zu Veranstaltungen
  • Abholung von Rezepten

BETREUUNG DEMENZIELL ERKRANKTER

  • Unterstützung zur Beibehaltung von bestehenden Strukturen
  • Individuelles Training des Lang – und Kurzzeitgedächtnisses
  • Alltagsbetreuung durch Bezugspersonen

VERSORGUNGSDIENST

  • Staub wischen und – saugen
  • Betten richten und Bettwäsche wechseln
  • Wäschepflege
  • Erledigung von Einkäufen
  • Vor-und Zubereitung von Mahlzeiten
  • alltägliche Botengänge
  • Pflege von Zimmerpflanzen

KINDERBETREUUNG

  • Betreuung von Kindern während Ihrer Abwesenheit
  • Hol u. Bringdienst von Kindern aus KITA und Schule
  • Sowie die Versorgung wie essen zubereiten oder Beschäftigung

Zulassung aller Krankenkassen  in allen Landkreisen, Zertifizierter Betrieb,

Die Betreuungs – und Entlastungsleistungen werden über das niederschwellige Betreuungsangebot §45b von den Pflegekassen zusätzlich übernommen.

Diese belaufen sich monatlich auf 125 Euro. 

Diese Leistungen werden ab Pflegegrad 1 von den Pflegekassen ohne weiteren Antrag übernommen. 

Zusätzlich ist es möglich, die Verhinderungspflege in Betreuungsleistungen umzuwandeln. Ebenso kann die Kurzzeitpflege zu 50% als Betreuungsleistungen abgerechnet werden. 

Die Abrechnung mit den Pflegekassen übernehmen wir für Sie. Dies erfordert lediglich eine unterschriebene Abtretungserklärung, welche wir Ihnen bei Vertragsabschluss aushändigen. 

So entsteht Ihnen keinerlei Aufwand.

 

Gerne können Sie die Leistungen auch privat in Anspruch nehmen, sofern kein Pflegegrad vorhanden ist.

In diesem Fall, rechnen wir privat mit Ihnen ab.

Was Sie über die 

ZUSÄTZLICHEN Betreuungs-und Entlastungsleistungen 

wissen sollten…

Konnten vor 2015 nur Demenzpatienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz die zusätzlichen Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI in Anspruch nehmen, so können jetzt auch andere pflegebedürftige Menschen diese Leistungen beantragen.

Die frühere Regelung bedachte lediglich bei Demenzpatienten den erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Jetzt sind die Leistungen wesentlich ausgeweitet worden.

Wie hoch sind die Betreuungsleistungen/Entlastungsleistungen

Die Leistungen werden nach der Schwere der Einschränkung der persönlichen Alltagskompetenz.

Pflegegrad                                           Zuschuss für zusätzliche Betreuungs –                                                               und Entlastungsleistungen pro Monat

0 bis zu 125 Euro
1 bis 5  /ohne Einschränkung der Alltagskompetenz bis zu 125 Euro
1 bis 5/mit dauerhafter, erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz bis zu 125 Euro

Welche Leistungen können mit diesen Geldern bezahlt werden

Der Betrag wird nach Zuerkennung nicht einfach nur überwiesen, sondern muss zweckgebunden sein. Bezahlt werden können damit unter anderem die von uns angebotenen Leistungen, da notwendige Zulassung hierfür vorliegt.

Was sind niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

Die Betreuungsangebote können sehr vielfältig sein und sollen auch die Angehörigen entlasten. Hier einige Beispiele:

  • Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
  • Pflegen von sozialen Kontakten
  • Betreuung von Ihren Angehörigen im gewohnten Umfeld
  • Familien entlastende und unterstützende Dienstleistungen wie z. B. Besuch des Friedhofs, eines Zoos oder Konzerts, öffentlichen Veranstaltungen, Ausflügen
  • Entlastung der Familie bei Behördengängen, Arztbesuchen
  • Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
  • Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
  • Gedächnistraining, Tanzen
  • Förderung von Hobbies und Beschäftigungen
  • Lesen von Büchern, Zeitungen usw.

Muss ein Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen gestellt werden

Um die (niedrigschwelligen) Betreuungs-und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen zu können und den Betreuungsbetrag auch bezahlt zu bekommen, muss kein gesonderter Antrag bei der Pflegekasse/Krankenkasse gestellt werden,sofern ein Pflegegrad vorhanden ist.Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssen die Rechnungen/Belege der anerkannten Leistungserbringer vorgelegt werden. Alternativ können wir, als Leistungserbringer auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.  Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind Kostenerstattungen, das heißt, die anerkannten Beträge werden nicht frei ausbezahlt sondern sind mit Rechnungen zu belegen. Nur die tatsächlich entstandenen und belegten Kosten werden erstattet. 

Müssen die zustehenden Beträge in einem Jahr verbraucht werden

Nein. Es gibt die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Leistungen in das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder auch persönlich zur Verfügung.